Der Bundesrat will den Bilateralen Weg mit der Europäischen Union stabilisieren und weiterentwickeln. Es sieht so aus, als ob er das Ende der Verhandlungen bereits vor Augen hat. Noch dieses Jahr soll mit der EU die politische Einigung über das neue Vertragspaket verkündet werden. Für den Standort Schweiz ist diese Einigung bedeutungsvoll.
Den Bilateralen Weg stabilisieren
Den Bilateralen Weg mit nahezu 140 Verträgen mit der EU haben wir seit 1999 schrittweise entwickelt. Wir haben für einzelne Bereiche des Binnenmarktes spezielle Lösungen gefunden, die in unserem Interesse sind. Wir arbeiten im Bereich der Sicherheit und der Justiz eng mit den EU-Ländern zusammen. Die Verträge regeln aber noch ungenügend die Streitbeilegung, also wenn die Schwiez und die EU sich nicht einig sind, und sie klären auch nicht, wie wir die statischen Verträge an die neue Rechtslage in der EU anpassen. Wegen diesen ungelösten institutionellen Fragen hat der Bundesrat die Stabilisierung und die Weiterentwicklung des Vertragswerks verhandelt. Jetzt ist er am Ziel.
Das Referendum bleibt
Kritiker des bilateralen Vertragswerks erzählen in der Öffentlichkeit, dass mit dem neu verhandelten Paket die Schweizer Demokratie zerstört werde und dass unsere Volksrechte ausgehebelt würden. Insbesondere das Referendum durch das Volk sei nicht mehr möglich. Das ist ein Falschinformation. In der Schweiz unterstehen alle Gesetze dem fakultativen Referendum und das gleiche gilt für Verträge mit anderen Staaten, wenn diese Verträge einen rechtssetzenden Charakter haben. Alle Verträge mit der EU und alle Nachführungen dieser Verträge werden immer dem fakultativen Referendum unterstehen. Das Volksrecht Referendum, eine Eigenart der schweizerischen Demokratie, wird zu hundert Prozent respektiert.
Und wenn wir Nein sagen?
Wenn dem so ist, müsse aber dennoch gesagt werden, dass man nicht mehr ganz frei sei bei der Entscheidung für das Ja oder das Nein – so die Kritiker. Auch dieser Einwand ist falsch. Die Schweizerinnen und Schweizer bleiben komplett frei, Ja oder Nein zu stimmen. Aber das Ja wie auch das Nein hat Konsequenzen. Wir haben leider das Gefühl, dass wir Nein oder Ja sagen können ohne dass unsere Entscheidung Konsequenzen mit sich bringt. Eine Volksabstimmung ist keine symbolische Handlung. Gesetze oder Staatsverträge ablehnen hat immer Konsequenzen. Im Verhältnis mit der EU wird zukünftig geprüft, ob mit dem Nein zu einem nachgeführten Vertrag die Funktionsweise des Vertrages noch gegeben ist. Vielleicht muss man mit Ausgleichsmassnahmen alle Verträge wieder in einen gegenseitigen Interessensausgleich führen. Aber alle Verträge bleiben bestehen, nichts wird wegen einem Nein gekündigt. Das ist eine gute Entwicklung.
Eine stabile Beziehung mit unseren Nachbarländern
Wer mit den europäischen Nachbarländern eine stabile Beziehung haben will, kann sich nicht gegen den nun verhandelten Stabilisierungsansatz des Bundesrates stemmen. Der Wirtschaftsstandort Schweiz und die Arbeitsplätze in der Schweiz brauchen für den Handel und den Austausch mit den europäischen Nachbarländern stabile Verträge.